Hausordnung
Hausordnung Schullandheim Wegscheide
- Das Hausrecht obliegt der Pädagogischen Leitung oder dem Wirtschaftsleiter.
- Bei Anreise müssen Zimmer und Einrichtungsgegenstände vom Gast auf Schäden und Verunreinigungen kontrolliert werden. Nach der Abreise werden die Zimmer von unserem Personal kontrolliert und etwaige Schäden aufgenommen. Beschädigungen und Verschmutzungen während des Aufenthalts sind im Wegscheidebüro zu melden.
- Die Belegungsliste muss aktuell sein. Alle Änderungen sind im Wegscheidebüro zu melden.
- Der Eintritt in das Gelände des Schullandheimes ist nur angemeldeten Gästen gestattet.
- Autofahren auf dem Gelände ist nur in Schrittgeschwindigkeit erlaubt.
- Die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes ist verpflichtend.
- Gewalt wird in keiner Form toleriert. Das Mitbringen von Waffen und/oder anderen gefähr-lichen Gegenständen sowie deren Gebrauch ist untersagt.
- Rassistische und diskriminierende Äußerungen sind verboten.
- Rauchen und der Konsum von Alkohol sind nur volljährigen Personen gestattet.
- Der Konsum von illegalen Drogen ist verboten. Der Zutritt (Gelände, Häuser) für Betrunkene und/oder unter Drogeneinfluss stehende Personen ist untersagt.
- Offenes Feuer in den Häusern ist verboten.
- Das Rauchen ist in allen Häusern/Gebäuden verboten (auch in der TT-Halle).
- Die Fluchtwege in den Gebäuden sind freizuhalten.
- Essenswagen müssen außerhalb der Häuser bleiben und dürfen nicht zum Transport von Personen genutzt werden (Unfallgefahr!).
- Es ist verboten durch die Fenster zu klettern.
- Ballspiele - mit Ausnahme von Tischtennis - sind in den Häusern verboten.
- Wände dürfen nicht beklebt oder beschädigt werden (Klebstreifen, Pins, Reißzwecken).
- Das Manipulieren oder fahrlässige Auslösen der Rauchmelder (z.B. durch Deo, Zigarettenrauch, Nebelfluid) ist kostenpflichtig.
- Die Hauseingangstüren sind über Nacht abzuschließen.
- Beim Verlassen der Häuser sind Fenster zu schließen und die Eingangstüren sind abzuschließen. Licht ist auszuschalten.
- Energie darf während der Heizperiode nicht verschwendet werden: Heizungsventile sind bei Abwesenheit auf ein Minimum zu reduzieren. Fenster dürfen nicht dauerhaft offenstehen. Stoßlüften!
- Sparsamer Umgang mit Energie und Wasser sowie Abfallvermeidung sind erwünscht. Anfallen-der Müll ist entsprechend den vorhandenen Wertstoffbehältern getrennt zu sammeln.
- Die Nachtruhe ist von 22.00 bis 7.30 Uhr einzuhalten.
- Mit Gästen und Mitarbeitern/innen der Wegscheide ist respektvoll und höflich umzugehen.
- Bei der Abreise Häuser besenrein hinterlassen, ausgeliehene Bettwäsche abziehen, Müll entsorgen.
- Das Außengelände direkt am Haus ist in sauberem Zustand zu verlassen (z.B. keine Holzstöcke, Steine vor den Häusern liegen lassen).
- Am Abreisetag müssen die Häuser grundsätzlich bis 10.30 Uhr geräumt werden.
Bad Orb, im Dezember 2023