Hausordnung

Hausordnung Schullandheim Wegscheide

  • Das Hausrecht obliegt der Pädagogischen Leitung oder dem Wirtschaftsleiter.
  • Bei Anreise müssen Zimmer und Einrichtungsgegenstände vom Gast auf Schäden und Verun-reinigungen kontrolliert werden. Nach der Abreise werden die Zimmer von unserem Personal kontrolliert und etwaige Schäden aufgenommen. Beschädigungen und Verschmutzungen während des Aufenthalts sind im Wegscheidebüro zu melden.
  • Die Belegungsliste muss aktuell sein. Alle Änderungen sind im Wegscheidebüro zu melden.
  • Der Eintritt in das Gelände des Schullandheimes ist nur angemeldeten Gästen gestattet.
  • Autofahren auf dem Gelände ist nur in Schrittgeschwindigkeit erlaubt.
  • Die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes ist verpflichtend.
  • Gewalt wird in keiner Form toleriert. Das Mitbringen von Waffen und/oder anderen gefähr-lichen Gegenständen sowie deren Gebrauch ist untersagt.
  • Rassistische und diskriminierende Äußerungen sind verboten.
  • Rauchen und der Konsum von Alkohol sind nur volljährigen Personen gestattet.
  • Der Konsum von illegalen Drogen ist verboten. Der Zutritt (Gelände, Häuser) für Betrunkene und/oder unter Drogeneinfluss stehende Personen ist untersagt.
  • Offenes Feuer in den Häusern ist verboten.
  • Das Rauchen ist in allen Häusern/Gebäuden verboten (auch in der TT-Halle).
  • Die Fluchtwege in den Gebäuden sind freizuhalten.
  • Essenswagen müssen außerhalb der Häuser bleiben und dürfen nicht zum Transport von Personen genutzt werden (Unfallgefahr!).
  • Es ist verboten durch die Fenster zu klettern.
  • Ballspiele - mit Ausnahme von Tischtennis - sind in den Häusern verboten.
  • Wände dürfen nicht beklebt oder beschädigt werden (Klebstreifen, Pins, Reißzwecken).
  • Das Manipulieren oder fahrlässige Auslösen der Rauchmelder (z.B. durch Deo, Zigarettenrauch, Nebelfluid) ist kostenpflichtig.
  • Die Hauseingangstüren sind über Nacht abzuschließen.
  • Beim Verlassen der Häuser sind Fenster zu schließen und die Eingangstüren sind abzuschließen. Licht ist auszuschalten.
  • Energie darf während der Heizperiode nicht verschwendet werden: Heizungsventile sind bei Abwesenheit auf ein Minimum zu reduzieren. Fenster dürfen nicht dauerhaft offenstehen. Stoßlüften!
  • Sparsamer Umgang mit Energie und Wasser sowie Abfallvermeidung sind erwünscht. Anfallen-der Müll ist entsprechend den vorhandenen Wertstoffbehältern getrennt zu sammeln.
  • Die Nachtruhe ist von 22.00 bis 7.30 Uhr einzuhalten.
  • Mit Gästen und Mitarbeitern/innen der Wegscheide ist respektvoll und höflich umzugehen.
  • Bei der Abreise Häuser besenrein hinterlassen, ausgeliehene Bettwäsche abziehen, Müll entsorgen.
  • Das Außengelände direkt am Haus ist in sauberem Zustand zu verlassen (z.B. keine Holzstöcke, Steine vor den Häusern liegen lassen).
  • Am Abreisetag müssen die Häuser grundsätzlich bis 10.30 Uhr geräumt werden.

 

Bad Orb, im Dezember 2023