ABG für Ferienfreizeiten

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

1. Abschluss der Ferienfreizeit

Mit der Zusendung des Buchungsformulars und der Anmeldegebühr von 80 € erklärt sich der Kunde mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Ferienfreizeiten der Stiftung Frankfurter Schullandheim Wegscheide einverstanden. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Anmeldebestätigung zustande. Der Buchende ist Vertragspartner auch für Buchungen, die dritte Personen betreffen, sofern sie durch ihn vorgenommen werden. Durch seine Anmeldung versichert der Kunde, dass alle Sorgeberechtigten mit der Teilnahme des Kindes an der Ferienfreizeit einverstanden sind.

 

2. Zahlungsweise

Mit dem Erhalt der Anmeldebestätigung wird eine Anzahlung von 80 € für die Ferienfreizeit fällig. Die Betreuung von Kindern und Jugendlichen bedingt erhebliche zusätzliche Vorlaufkosten durch die Auswahl und Ausbildung qualifizierter Betreuer. Der Preis ist, abzüglich der bereits geleisteten Anzahlung, spätestens vier Wochen vor Freizeitantritt fällig. Die Zahlung erfolgt grundsätzlich per Überweisung auf das Konto der Stiftung Frankfurter Schullandheim Wegscheide. Bei kurzfristigen Buchungen ist die Bezahlung des Preises auch bis 5 Tage vor Abreise als Barzahlung möglich. Leistet der Kunde die fälligen Zahlungen nicht, so ist die Stiftung Frankfurter Schullandheim Wegscheide berechtigt nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 3. zu belasten.

 

3. Rücktritt des Kunden, Umbuchung, Ersatzperson, Widerruf

Der Kunde kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der Stiftung Frankfurt Schullandheim Wegscheide. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Als Entschädigung für die bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Kosten für die Freizeitvorbereitungen wird die Anzahlung nicht erstattet und zusätzlich folgende Ersatzpauschalen berechnet: • bei Rücktritt ab 4 Wochen vor Freizeitbeginn 80 % des Preises Tritt der Teilnehmer ohne vorherige Rücktrittserklärung die Ferienfreizeit nicht an, kann kein Ersatz geleistet werden. Ein Anspruch des Kunden nach Abschluss des Vertrages auf Änderung des Freizeittermines (Umbuchung) besteht nicht. Wird auf Wunsch des Kunden eine Umbuchung vorgenommen, so kann die Stiftung Frankfurter Schullandheim Wegscheide eine Umbuchungsgebühr von 25 € geltend machen. Bis zum Beginn der Freizeit kann der Kunde verlangen, dass statt seiner eine dritte Person in den Freizeitvertrag eintritt. Die Stiftung Frankfurter Schullandheim Wegscheide kann dem widersprechen, falls der Dritte den Freizeitanforderungen nicht entspricht. Für diese Umbuchung kann eine Umbuchungsgebühr von 25 € geltend gemacht werden. Ein Widerruf des Vertrages ist nicht zulässig.

 

4. Unsere Leistungen

Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind ausschließlich die Leistungsbeschreibun-gen im Formular bzw. auf der Webseite, sowie die hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung verbindlich. Nebenabreden, besondere Vereinbarungen, vereinbarte Sonderwünsche des Teilnehmers werden in die Anmeldebestätigung aufgenommen. Besondere Wünsche, wie z. B. Unterbringung mit Freunden, versuchen wir nach Möglichkeit zu erfüllen, übernehmen hierfür jedoch keine Garantie. Änderungen oder Abweichungen einzelner Freizeitleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig und von der Stiftung Frankfurter Schullandheim Wegscheide nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Freizeit nicht beeinträchtigen.

 

5. Abholung, Krankheitskosten

Falls am Rückreisetag der Teilnehmer nicht bis zu dem in den Freizeitunterlagen angegebenen Zeitpunkt abgeholt wurde, so kann der Teilnehmer ohne weitere Rücksprache mit den Erziehungsberechtigten den lokalen Jugendbehörden bzw. dem Kindernotdienst übergeben werden. Entstehen Kosten aus der verspäteten Abholung oder der Nicht-Abholung, so sind diese vom Kunden zu tragen. Die Zeit nach Ende der Ferienfreizeit bis zur Abholung kann als Betreuungszeit in Rechnung gestellt werden. Sollte ein Kind während des Aufenthaltes in der Ferienfreizeit ärztliche Hilfe benötigen, so gehen alle damit im Zusammenhang stehenden Kosten (z.B. Fahrtkosten zum Arzt/Krankenhaus, Kosten der medizinischen Versorgung) zu Lasten des Kunden und sind umgehend nach Vorlage von Belegen zu erstatten.

 

6. Freizeitaktivitäten

Alle Freizeitaktivitäten, sofern nicht ausdrücklich anders vermerkt, sind im Freizeitpreis enthalten. Für gesonderte Ausflüge benötigt der Teilnehmer noch 20 € (15-Tage-Freizeit 35 €), diese können variieren und sind ggf. von den Wetterbedingungen abhängig und natürlich von den Interessen der Teilnehmer. Alle genannten Sport- und Kreativaktivitäten und Ausflüge sind als Beispiele zu verstehen. Ein Anspruch auf Angebot oder Teilnahme an bestimmten Sport- und Kreativangeboten und Ausflügen besteht ausdrücklich nicht. Durch seine Anmeldung erklärt der Kunde sein Einverständnis, dass das Kind an allen beschriebenen Aktivitäten, Sport- und Workshopangeboten teilnehmen darf, sofern er nichts Anderes ausdrücklich erklärt.

 

7. Außerordentliche Kündigung

Die Stiftung Frankfurter Schullandheim Wegscheide kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Teilnehmer trotz Abmahnung die Durchführung der Freizeit nachhaltig stört oder sich so sehr vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist oder an einer ansteckenden Krankheit leidet und die Gefahr besteht Freizeitteilnehmer anzustecken. Eventuelle Mehrkosten, z. B. für die Heimreise, gehen zu Lasten des Kunden. Erstattungen erfolgen entsprechend den Regelungen unter Ziffer 3. Wird die Freizeit infolge bei Vertragsschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt (z. B. Krieg, Epidemien, Naturkatastrophen, Zerstörung von Unterkünften) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl die Stiftung Frankfurter Schullandheime Wegscheide als auch der Kunde den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen.

 

8. Beschränkung der Haftung

Für den Verlust oder die Beschädigung von Wertsachen übernimmt die Stiftung Frankfurter Schullandheim Wegscheide keine Haftung. Ausnahme: Die Wertgegenstände werden dem Schullandheim Wegscheide ausdrücklich zur Verwahrung übergeben. Verursacht ein Teilnehmer Schäden an den Camp-Unterkünften, dem Eigentum der Stiftung Frankfurter Schullandheim Wegscheide oder dem Eigentum anderer Leistungsträger, so sind diese vom Teilnehmer zu tragen. Benötigt ein Teilnehmer während der Freizeit ärztliche Hilfe oder medizinische Betreuung, so sind sämtliche in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten vom Kunden zu tragen.

 

9. Ergänzungen aufgrund der Corona-Pandemie

Gültigkeit Die hier aufgeführten Ergänzungen bzw. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, solange es gesundheitliche oder gesundheitspolizeiliche Auflagen für die Durchführung von Ferienfreizeiten aufgrund der Corona-Pandemie gibt. Es gelten die zum Zeitpunkt der Abreise gültigen Hygienevorschriften und Bedingungen der Stiftung Frankfurter Schullandheim Wegscheide. Sollte der Inhalt von Ziffer 9. in Widerspruch zu anderen Teilen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen stehen, so gilt Ziffer 9.

 

Stand November 2023